Entsorgung von HBCD-haltigem EPS für ein Jahr gesichert
HBCD-haltiges EPS wird ab 1. Januar 2017 nicht mehr als „gefährlicher Abfall“ eingestuft und kann wieder wie vor dem 30. September 2016 über den herkömmlichen Weg entsorgt werden. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2017.